Alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Three Peak Mountain Snow Flake Piktogramm (Schneeflockensymbol) gekennzeichnet sein, damit sie als Winterreifen gelten. Diese Kennzeichnung erhalten nur Reifen, die bestimmte Mindestwerte übertreffen. Das Laufflächenprofil der Reifen muss laut Gesetzestext so konzipiert sein, dass damit auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften erreicht werden müssen, als mit Sommerreifen. Für die bisherigen, nur mit M+S (Mud and Snow) gekennzeichneten Reifen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Die Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, die mit Maschinenkraft bewegt werden. Anhänger, Wohnwagen und Fahrräder sind ausgenommen, Motorräder hingegen nicht.