Wer rechtzeitig die Reifen wechselt, spart sich bei einem plötzlichen Wintereinbruch lange Wartezeiten in den Werkstätten. Sowohl bei einem frühem Wechsel die Sicherheit bei jedem Wetter garantiert ist. Eine Eselsbrücke für den Reifewechsel lautet „von O bis O“. Bedeutet: von Oktober bis Ostern sollte man Winterreifen aufziehen. Weiterhin sollte beachtet werden ab wann Reifen unabhängig von der Jahreszeit ausgetauscht werden sollten. Mit falscher Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen drohen Konsequenzen. Wer bei Schnee, Schneematsch oder Eisglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 € und einem Punkt in Flensburg rechnen (in Deutschland). Wird dadurch der Straßenverkehr behindert, fallen 80 € und ein Punkt an. Bei einem Unfall durch falsche Bereifung entsteht die Mithaftung bei der Schadensregulierung der Gegenseite. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vorab über die Winterreifenpflicht und Mindestprofiltiefe im jeweiligen Land informieren. Einheitlich geregelt ist dies in Europa nicht. Der Gesetzgeber in Deutschland fordert eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Winterreifen bereits aber einer Profiltiefe von vier Millimetern zu tauschen.